Die AGB von König Konzept

 

König Konzept AGB - Paragrafen

Mit zufriedenstellenden Ergebnissen geben wir uns nicht zufrieden. Und was gut ist, kann man immer noch besser machen. Begeisternde Resultate für begeisterte Kunden: Das treibt uns an.

Klare und verbindliche Absprachen, vertrauensvolle Kooperation und Zuverlässigkeit sind die Basis unserer Arbeit. Gleiches erwarten wir von unseren Kunden wie auch von unseren Zulieferern und Produktionspartnern.

Wo Vertrauen ist, gilt ein Handschlag als Vertrag – weshalb wir alles tun, um Missverständnisse auszuschließen.

Trotzdem muss Kleingedrucktes aber auch sein, und dieses finden Sie hier:

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen:

 

Geltung der Bedingungen:

Alle Lieferungen und Leistungen der Firma König Konzept, egal ob es sich um Warenlieferungen, Produktionsaufträge, Dienstleistungen wie Beratungen, Recherchen im Kundenauftrag etc. handelt, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle künftigen geschäftlichen Vorgänge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Im Einzelfall vereinbarte Abweichungen von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich erfolgen und gelten ausschließlich für diesen Einzelfall. Unsere verkürzten Geschäftsbedingungen für einzelne Geschäftsfelder weisen explizit auf relevante Details hin, basieren aber auf diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten unsere Bedingungen als angenommen. Unseren
Geschäftsbedingungen entgegen stehende Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartner wird hiermit widersprochen.

Angebot und Vertragsabschluss:

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich bis zu unserer schriftlichen Bestätigung im Auftragsfall. Dies
beinhaltet auch die Nennung von Lieferterminen. Nebenabreden, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages
hinausgehen, bedürfen der Schriftform.

Hemmnisse aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns Lieferungen und sonstige Leistungen
wesentlich erschweren oder unmöglich machen (wie Streik, Aussperrung, behördliche Anordnung usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung oder Leistung bis zur Behebung der Behinderung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Zahlungsverzug des Auftragsgebers im Falle vereinbarter Teillieferungen und Teilzahlungen berechtigt uns, die Erfüllung von Lieferungen und Dienstleistungen auszusetzen, bis unsere offenen Forderungen beglichen sind. Uns dadurch evtl. entstehender Schaden, beispielsweise aufgrund unserer weiterhin bestehenden Erfüllungspflicht gegenüber unseren Vorlieferanten oder entgangenen Gewinn, machen wir geltend.

 

Lieferung an Privatkunden:

Unsere Firmen- und Lieferstruktur erlaubt nicht, privaten Verbrauchern den besonderen Schutz zu gewähren, wie ihn die Rechtsprechung vorsieht und wie im BGB beispielsweise unter § 312 geregelt. Wir müssen daher Aufträge von Privatkunden auf gleicher Basis behandeln, wie es im Verkehr zwischen Gewerbetreibenden üblich ist und woran sich diese Geschäftsbedingungen orientieren. Wir weisen bei Aufträgen von Privatkunden daher stets darauf hin, dass ein Widerruf eines bereits in Arbeit befindlichen Auftrags oder die Rücknahme fehlerfreier Ware ausgeschlossen ist.
Fehlerhafte oder falsch gelieferte Ware ist davon selbstverständlich nicht betroffen.

Lieferungen und Gefahrübergang

Sämtliche Preise für Lieferungen und Dienstleistungen verstehen sich jeweils zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Lieferungen erfolgen, falls nichts anderes vereinbart, ab Werk unserer Vertragspartner.

Der Versand erfolgt beginnend mit der Übergabe der Ware an den Versanddienstleister auf Gefahr des Auftraggebers. Wird der Versand auf Wunsch des Auftraggebers verzögert oder ohne unser Verschulden unmöglich, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über.

Kommt der Auftraggeber in Annahmeverzug, so sind wir berechtigt, Ersatz des uns entstehenden Schadens zu verlangen.
Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

Die Einhaltung unserer Liefer- und Leistungsverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Auftraggebers voraus.

 

Offensichtliche Beschädigungen an Lieferungen sind bei Erhalt beim Spediteur oder Kurier zu reklamieren und auf den Frachtpapieren zu vermerken, gegebenenfalls unter dem Vorbehalt der Annahme. Rücksendung von Waren, egal aus welchem Anlass, ist nur möglich mit ausdrücklicher Vereinbarung über die Art und den Zielort des Rücktransports und auf Gefahr des Versenders. Beschädigungen sowie uns entstehende Mehrkosten für den Weitertransport an den richtigen Empfänger der Ware, notwendiges Umverpacken und Kosten für die Zwischenlagerung stellen wir in Rechnung bzw. bringen den Betrag von vereinbarten Rückvergütungen in Abzug.

 

Gewährleistung:

Der Auftraggeber hat die Warenlieferungen unverzüglich nach Erhalt auf Mangelhaftigkeit oder das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen. Etwaige Mängel oder fehlende zugesicherte Eigenschaften sind spätestens innerhalb einer Woche nach Erhalt der Ware schriftlich zu rügen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dienstleistungen.

Mängel eines Teils einer Lieferung führen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung.
Mehr- oder Minderlieferungen sind prinzipiell möglich und insbesondere bei Sonderproduktionen zu erwarten. Wir
liefern und berechnen die tatsächlich produzierten Mengen. Farb- und Oberflächenabweichungen, die durch die Natur des Rohmaterials und seine Verarbeitung begründet sind, materialbedingte Toleranzen von Stärke, Form und Zuschnitt stellen keinen Mangel dar, soweit nicht schriftlich bestimmte Eigenschaften und Toleranzen zugesichert wurden.

Soweit uns bzw. unseren Vertragspartnern vom Auftraggeber Waren zur Verarbeitung gestellt werden, liegt die
Verantwortung für die Eignung des Materials und die Einhaltung der notwendigen Eigenschaften sowie für zur Erfüllung des Auftrags ausreichende Menge beim Auftraggeber. Wir und unsere Vertragspartner haften nur dann für die Verarbeitung von Ware, wenn diese bei Lieferung offensichtliche Mängel aufwies. Mehraufwand und Schaden, der uns oder unseren Vertragspartnern durch die Verarbeitung mangelhafter Ware entsteht, stellen wir dem Auftraggeber in Rechnung.

Wurde das Fertigen nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern o. ä. vereinbart, sind maßgebend für Qualität und
Ausführung die Ausfallmuster, die wir vor Lieferung zur Freigabe vorgelegt haben. Die Genehmigung der Freigabemuster durch den Auftraggeber schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Freigabemustern übereinstimmen. Für den vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keine Verantwortung.

Wir haben das Recht zur Nachbesserung von an uns oder unsere Vertragspartner zurückgesandter mangelhafter Ware innerhalb einer angemessenen Frist. Erst wenn diese Nachbesserung fehlschlägt, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen.
Für Mängel an Waren, die von uns oder unseren Vertragspartnern an Dritte geliefert werden, haften wir nicht, wenn diese Mängel für den Dritten aus dem Auftrag an ihn und einfache Kontrolle der Ware ersichtlich gewesen wäre. Deshalb muss von unserem Kunden den weiterverarbeitenden Dritten ein eindeutiger Auftrag unter Angabe der von uns zu stellenden Voraussetzungen gegeben werden.

 

Eigentumsvorbehalt:

Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen und Nebenforderungen (siehe hierzu unter „Zahlung“). Solange dies nicht gegeben ist, handelt es sich um Vorbehaltsware. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen, einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent, tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Auftraggeber widerruflich, die an uns abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Auftraggeber seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Pfändungen, wird der Auftraggeber auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, haftet der Auftraggeber für die uns in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten.

Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die
Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie Pfändung der Vorbehaltsware durch uns ist kein Rücktritt vom Vertrag.

Formen und sonstige Werkzeuge bleiben, soweit ein Übergang auf den Auftraggeber nicht ausdrücklich vereinbart
wurde, unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Auftraggeber vergütet werden.

An unseren Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. behalten wir Eigentums- und Urheberrecht, soweit ein
Übergang auf den Auftraggeber nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Soweit dies nicht geschehen ist, dürfen sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

 

Zahlung:

Unsere Zahlungsbedingungen variieren je nach Art des Geschäftsvorgangs. Unsere Rechnungen sind zahlbar aufgrund der jeweils für den Auftrag vereinbarten Modalitäten. Skontoabzug wird nur im vereinbarten Rahmen akzeptiert. Unser Eigentumsvorbehalt gilt auch für über den vereinbarten Rahmen erfolgten Skontoabzug und für Abzüge aufgrund nicht von uns schriftlich bestätigter Reklamationsforderungen.

Bei Neukunden, Kunden im Ausland sowie solchen, bei denen wir Grund zur Annahme haben, dass sie ihrer
Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen werden, liefern bzw. erbringen wir Leistungen auf Vorkasse. Ebenso behalten wir uns vor, Abschlagszahlungen für Materialeinsatz und Teillieferungen zu verlangen. Dies gilt sinngemäß auch für erbrachte Dienstleistungen.

Auftraggeber, die uns einen Dritten als Empfänger unserer Rechnung vorgeben, bleiben verantwortlich für die
Begleichung unserer Forderung. Sollte der benannte Rechnungsempfänger keine Zahlung leisten, tritt an seiner Stelle der Auftraggeber in die Zahlungspflicht ein. Wir behalten uns vor, die Rechnungstellung an Dritte zu verweigern.

Zahlungsverzug berechtigt uns, Preisnachlässe oder sonstige gewährte Vergünstigungen zurück zu nehmen.

Eine Zahlung gilt erst als dann erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst ist.

 

Zahlungsverzug tritt auch ohne Mahnung ein. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so sind wir berechtigt, vom Zeitpunkt des eingetretenen Zahlungsverzugs an Zinsen in Höhe des aktuellen Dispositionskredit-Zinssatzes unseres Bankinstituts zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Schadens durch uns ist zulässig.

Wenn uns Umstände bekannt werden, welche die weitere Kreditwürdigkeit des Auftraggebers in Frage stellen,
insbesondere wenn ein Scheck nicht eingelöst wird oder er vereinbarte Teilzahlungen einstellt oder wir aus anderen Gründen annehmen können, dass unsere Forderung innerhalb des vereinbarten Zahlungsziels nicht mehr beglichen werden kann, sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen.

Wir sind berechtigt, Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Wir werden den Auftraggeber über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung
anzurechnen.

 

Haftungsbeschränkungen:

Sofern wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern u. ä. des Auftraggebers zu liefern haben, übernimmt dieser die Haftung dafür, dass wir oder unsere Vertragspartner keine Schutzrechte Dritter verletzen.

Für Beistellungen übernehmen wir keine Haftung für Menge und Qualität (siehe auch „Gewährleistung).
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus
unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Vertragspartner, Erfüllungs- bzw.
Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Unberührt bleibt unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und die Geltendmachung sonstiger Ansprüche aus Produzentenhaftung.

Schäden, die aus der Verarbeitung von durch uns oder unsere Vertragspartner gelieferte Waren durch unseren
Auftraggeber oder dessen Vertragspartner erfolgen, sind ausgeschlossen, soweit eine Eignung für den
Verarbeitungszweck nicht schriftlich vereinbarter Bestandteil der Lieferverpflichtung war.

Salvatorische Klausel:

Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Zustandekommen der Geschäftsbeziehung unwirksam oder undurchführbar werden, beispielsweise weil sie bereits bei Vorlage von der allgemeinen Rechtsprechung abgewichen sind oder wegen geänderter Gesetze eine Modifikation notwendig wird, bleibt davon die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommt, die der Auftraggeber und die Firma König Konzept Alfred König mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Ausführungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.

 

König Konzept – Alfred König

Die Kommunikations- und Produktionsagentur
speziell für Kunden mit erklärungsbedürftigen Produkten
und Unternehmen der Papier-und Druckmedienbranche.

 

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Tel. +49 / 89 / 99 01 67 51
 
E-Mail:  schlosstor@koenig-konzept.com
Web: www.koenig-konzept.com

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